Scheidung in den Niederlanden

Heutzutage haben viele Ehepaare verschiedene Nationalitäten, sind in verschiedenen Ländern und Kulturen zu Hause und sind mobil. Letzteres hat zur Folge, dass viele Familien umziehen, auch gerne über die Grenze zu unseren niederländischen Nachbarn.

In diesem Artikel finden Sie allgemeine Informationen zu der Frage, wann Sie sich in den Niederlanden scheiden lassen können.

Scheidungsgrund

In den Niederlanden kann jeder Ehepartner eine Scheidung einreichen. Die Stellung, dass die Ehe „unwiederbringlich geendet ist“, ist ausreichend. Genauere Erläuterungen, Beweise oder ein Trennungsjahr sind nicht notwendig.

Rechtsmacht

Niederländische Gerichte sind zuständig – unabhängig von der Nationalität der Ehepartner oder dem Ort der Eheschließung– in folgenden Fällen:

  • beide Ehepartner wohnen offiziell in den Niederlanden;
  • die Niederlande waren der letzte gemeinsame Wohnort des Ehepaars und einer der Ehepartner wohnt immer noch in den Niederlanden;
  • der Antragsgegner wohnt in den Niederlanden oder, im Falle eines gemeinsamen Scheidungsantrages der Ehepartner, wenn einer der Ehepartner noch in den Niederlanden wohnt;
  • falls der Antragsteller minimal ein Jahr vor dem Datum des Scheidungs-Antrages in den Niederlanden wohnt;
  • falls der Antragsteller minimal 6 Monate vor dem Datum des Scheidungs-Antrages in den Niederlanden wohnt und über die niederländische Nationalität verfügt.

Nicht-Niederländer können somit durchaus in den Niederlanden die Scheidung einreichen, unabhängig von der Frage, wie lange sie schon in den Niederlanden wohnen. Wenn jedoch nur der Antragsteller in den Niederlanden wohnt, dann gibt es ein Zeitfenster von einem Jahr.

Niederländische Gerichte sind in den folgenden Fällen nicht zuständig:

  • die Ehe wurde in den Niederlanden geschlossen, aber keiner der Ehepartner wohnt in den Niederlanden, es sei denn, beide Ehepartner haben die niederländische Nationalität;
  • einer der Ehepartner hat die niederländische Nationalität, aber keiner der Ehepartner wohnt in den Niederlanden.

Niederländische Gerichte sind immer zuständig, wenn beide Ehepartner die niederländische Nationalität haben.

Mögliche Komplikationen

Die Tatsache, dass ein niederländisches Gericht zuständig ist, soll nicht heißen, dass alle Themen, die mit der Scheidung zu tun haben, auch dort geklärt werden können.
Bei Sorgerechtsfällen zum Beispiel ist das Gericht in dem Land zuständig, in dem die Kinder wohnen. Dies hat zur Folge, dass manchmal verschiedene Gerichte über die diversen Aspekte einer Scheidung urteilen.

Des Weiteren bringt eine Zuständigkeit des niederländischen Gerichts nicht immer mit sich, dass das niederländische Gericht auch niederländisches Recht anwendet. Es ist durchaus möglich, dass in den Niederlanden der Richter ein Urteil nach deutschem Recht fällen muss.

Die Frage, welches Recht anwendbar ist, ist abhängig von den Nationalitäten der Ehepartner und ihres ersten gemeinsamen Wohnsitzes nach der Eheschließung.

Das Scheidungsurteil des niederländischen Gerichts wird nicht immer in anderen Ländern anerkannt. Auch dies muss vorab geklärt werden, denn es ist nicht wünschenswert, dass sie in dem Land der Eheschließung noch verheiratet und in den Niederlanden bereits geschieden sind.

Aufgeschoben ist manchmal aufgehoben

Im Falle einer internationalen Scheidung stellt sich die Frage, wo man sich scheidet und welches Recht anwendbar ist. Oftmals haben Ehepartner eine Wahl und können verschiedene Rechtssysteme vergleichen und das System, welches vorteilhafter ist, wählen. Allerdings gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sobald ein Gericht die Scheidung behandelt, sind Gerichte in anderen (EU-)Ländern nicht mehr befugt zu urteilen.

Wie kann Bowmer & Nuiten Ihnen behilflich sein?

Unser Team von erfahrenen Familienrechtsanwälten in Rotterdam berät sie gerne. Wir stehen regelmäßig internationalen Mandanten bei und navigieren sie gerne durch das niederländische Rechtssystem und nutzen unser internationales Netzwerk, um im Zweifelfalle auch Informationen zu anderen Rechtssystemen einzuholen. In Deutschland ist unser Netzwerk besonders gut.

Wenn Kinder involviert sind, dann ist ein Gerichtsverfahren zwischen Familienmitgliedern nicht wünschenswert. Aus diesem Grund bieten wir auch alternative Konfliktlösungsmethoden in Form von gemeinsamen Gesprächen und/ oder Mediation an.

Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Sabine Imdahl.

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