AGB

Artikel 1.

Bowmer Nuiten Noteboom Advocaten/ Legal, im Folgenden "BNN" genannt, ist eine Partnerschaft der unabhängigen juristischen Personen mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, Veldhuijzen & Nuiten Advocaten B.V. (Unternehmensregister: 24319275), Bowmer Legal B.V. (Unternehmensregister: 73766569) und DNA-legal B.V. (Unternehmensregister: 65266838). Die teilnehmenden juristischen Personen werden im Folgenden als "Teilnehmer" bezeichnet. Die Teilnehmer betreiben jeweils eine unabhängige Anwaltskanzlei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung und sind jeweils ein unabhängiger Auftragnehmer in Bezug auf die von ihren jeweiligen Mandanten erteilten Aufträge.

Artikel 2.

Aufträge können einem Teilnehmer mündlich oder schriftlich erteilt werden. Ein Auftrag kommt jedoch erst dann zustande, wenn der Teilnehmer dem Mandanten eine schriftliche Auftragsbestätigung übersandt hat. Alle Anweisungen sind ausschließlich für denjenigen Teilnehmer bestimmt, der diesen Auftrag erhalten und akzeptiert hat. Dieser Teilnehmer ist derjenige, der allein verpflichtet ist, den Auftrag auszuführen.
Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7:404 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande entscheidet der Teilnehmer, welcher seiner Partner und/oder Mitarbeiter die Arbeiten für den Kunden ausführt. Die Anwendung von Artikel 7:407, Absatz 2, des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 3.

Die Teilnehmer sind jeweils gemäß den Richtlinien der niederländischen Anwaltskammer berufshaftpflichtversichert.
Die Haftung des Teilnehmers ist auf den Betrag begrenzt, der in einem bestimmten Fall von seinem Berufshaftpflichtversicherer ausgezahlt wird, zusätzlich zu dem Betrag der Selbstbeteiligung, den der Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser Versicherung trägt.
In einem solchen Fall, in dem keine Deckung durch die genannte Versicherung besteht, ist die Haftung auf das in der betreffenden Angelegenheit in dem betreffenden Jahr des Vorfalls berechnete Honorar beschränkt, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro.

Artikel 4.

In der schriftlichen Auftragsbestätigung im Sinne von Artikel 2 werden auch die für den Auftrag geltenden Gebühren und die sonstigen Bedingungen, zu denen der Fall angenommen wird, angegeben. Die in der Bestätigung aufgeführten Honorare verstehen sich immer ohne Auslagen, wie z. B. Kanzleigebühren, Gerichtsgebühren etc. und sind darüber hinaus exklusive eines vereinbarten Honoraranteils für Bürokosten und Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Teilnehmer behält sich das Recht vor, sowohl seine Gebühren als auch die Bürokosten regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Artikel 5.

Jegliche Arbeiten des Teilnehmers werden ausschließlich für den Mandanten erbracht. Dritte können aus dem Inhalt der geleisteten Arbeit keine Rechte ableiten. Der angenommene Auftrag begründet eine Leistungsverpflichtung des Teilnehmers nach bestem Wissen und Gewissen und keine Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu garantieren.

Artikel 6.

Der Mandant stellt BNN sowie seine Teilnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Arbeiten stehen, die der Teilnehmer im Auftrag des Mandanten durchgeführt hat. Darüber hinaus haftet der Teilnehmer in solchen Fällen, in denen er Dritte im Auftrag des Mandanten einschaltet, nicht für Versäumnisse dieser Dritten.

Artikel 7.

Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Mandanten vor Beginn der Arbeit einen Anwaltsvorschuss zu verlangen, sowohl bei selbst zahlenden Mandanten als auch in Fällen von Prozesskostenhilfe. In Fällen von Prozesskostenhilfe wird der Vorschuss auf die zu erwartende Höhe des vom Niederländisches Amt für Prozesskostenhilfe (‘Raad voor Rechtsbijstand’) festgelegten Eigenanteils, der Gerichtsgebühren und anderer Kosten zugeschnitten.

Artikel 8.

Der Mandant ist verpflichtet, Rechnungen des Teilnehmers, Anwaltsvorschüsse, Auslagen und (Vorschüsse auf) persönliche Prozesskostenhilfebeiträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Artikel 9.

Wenn der Mandant eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann der Teilnehmer gesetzliche Zinsen, die sich um 2 % pro Jahr erhöhen, sowie die außergerichtlichen Inkassokosten verlangen, die gemäß der niederländischen Verordnung über die Erstattung von außergerichtlichen Inkassokosten ("Besluit vergoeding buitengerechtelijke incassokosten", Stb. 2012, 141 und 142) genannten Beträgen berechnet werden.
Wenn der Mandant eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, hat der Teilnehmer das Recht, weitere Arbeiten für den Mandanten auszusetzen.

Artikel 10.

Der Mandant erteilt dem Teilnehmer im Voraus die Erlaubnis, anderen Mitarbeitern von BNN und seinen Teilnehmern, die nicht direkt am Fall beteiligt sind, Informationen zu geben, die für den Fall nützlich oder notwendig sein können.
In Fällen von Prozesskostenhilfe gibt der Mandant im Voraus die Erlaubnis, der niederländischen Prozesskostenhilfebehörde ("Raad voor Rechtsbijstand") alle Informationen und/oder Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für den Erhalt von Prozesskostenhilfe und/oder Entschädigung im Rahmen der Prozesskostenhilfe erforderlich sind.

Artikel 11.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche und nachfolgende Verträge/Aufträge des Mandanten.

Artikel 12.

Auf Verträge zwischen dem Teilnehmer und dem Mandanten ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

Artikel 13.

Das Beschwerdeverfahren von BNN gilt für alle zwischen dem Teilnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Der Kunde hat Beschwerden über die Leistungen oder Rechnungen innerhalb von zwei Monaten nach Kenntniserlangung bzw. innerhalb von zwei Monaten nach Rechnungsdatum beim Beschwerdebeauftragten einzureichen. Der Beschwerdebeauftragte wird gemeinsam mit dem Kunden versuchen, die Beschwerde zu klären. Auf Wunsch sendet der Teilnehmer dem Auftraggeber das Beschwerdeverfahren kostenfrei zu.
Führt das interne Beschwerdeverfahren nicht zu einer Lösung, ist für die Entscheidung über Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und dem Kunden ausschließlich das Bezirksgericht Rotterdam zuständig. Der Teilnehmer hat jedoch das Recht, Streitigkeiten einem zuständigen Richter am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden vorzulegen.

Artikel 14.

Die deutschsprachige Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient ausschließlich Ihrer Information. Sollte es einen Konflikt oder eine unterschiedliche Auslegung zwischen den offiziellen niederländischen Sprachbedingungen und der englischsprachigen Übersetzung geben, haben stets die offiziellen niederländischen Sprachbedingungen Vorrang.

Dordrecht/ Rotterdam/ Gorinchem, 1. Dezember 2023.

Hinterlegt beim Gericht Rotterdam am 1. Dezember 2023 unter der Urkundennummer 24/2023.